Partnerbedingungen für Developer, Makler und professionelle Anbieter
- Version
- 1.0
- Stand
- 14. August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Partnerbedingungen gelten für die geschäftliche Nutzung von AcrossEstate durch professionelle Projektentwickler, Makler, Broker, Verkäufer, Vertriebsorganisationen, Agenturen und sonstige professionelle Anbieter.
AcrossEstate ist eine Plattform der Black Coast Capital LLC, Georgia, Tbilisi, Nadzaladevi District, Erosi Manjgaladze Street N 75a, Identification Number 400459240.
Partnerkontakt: support@acrossestate.com
Rechtliche Anfragen und Beschwerden: legal@acrossestate.com
2. Verhältnis zu Einzelvereinbarungen
Individuelle schriftliche Vereinbarungen, insbesondere Developer-, Vertriebs-, Makler-, Exklusivitäts-, Provisions- oder Kooperationsverträge, gehen diesen allgemeinen Partnerbedingungen vor, soweit sie denselben Gegenstand abweichend regeln.
3. Registrierung und Aufnahme
Professionelle Anbieter können sich registrieren oder die Aufnahme beantragen, soweit AcrossEstate diese Funktion bereitstellt. Eine Registrierung begründet keinen Anspruch auf Freischaltung, Veröffentlichung eines Profils oder Projekts, Lead-Zuteilung oder bestimmte Sichtbarkeit.
AcrossEstate kann eine Aufnahme ablehnen, zurückstellen oder von Nachweisen und einer Prüfung abhängig machen.
4. Vertretungsberechtigung und Unternehmensidentität
Wer für ein Unternehmen ein Konto erstellt oder Inhalte einreicht, bestätigt, hierzu berechtigt zu sein. Partner müssen vollständige und richtige Angaben zu Unternehmen, Ansprechpartnern und Vertretungsberechtigung machen.
AcrossEstate kann insbesondere Identitäts-, Register-, Vertretungs-, Lizenz-, Projekt- oder Vertriebsnachweise verlangen, soweit dies zur Prüfung erforderlich ist.
5. Partnerprüfung
AcrossEstate kann Angaben anhand eingereichter Dokumente, öffentlicher Register, offizieller Websites, Referenzen, Projektunterlagen und anderer geeigneter Quellen prüfen.
Eine Kennzeichnung als verifiziert oder geprüft bezieht sich ausschließlich auf den konkret beschriebenen Prüfungsumfang und stellt keine allgemeine Garantie für Bonität, Vertragserfüllung, Projektqualität oder Rechtskonformität dar.
6. Freigabe und Veröffentlichung
Partnerprofile, Projekte und sonstige Inhalte können vor Veröffentlichung geprüft werden. AcrossEstate kann zusätzliche Informationen verlangen, Inhalte strukturieren, sachlich redaktionell aufbereiten, eine Veröffentlichung zurückstellen, ablehnen oder mit Quellen- und Prüfhinweisen versehen.
Ein Partner hat keinen Anspruch auf ungeprüfte oder sofortige Veröffentlichung.
7. Verantwortung für Partnerinhalte
Der Partner ist für die von ihm bereitgestellten Informationen verantwortlich und bestätigt, dass diese nach seinem Kenntnisstand richtig, nicht irreführend und ausreichend aktuell sind.
Dies gilt insbesondere für Projektname, Developer, Verkäufer, Standort, Preis, Verfügbarkeit, Flächen, Einheitstypen, Fertigstellung, Baufortschritt, Genehmigungsangaben, Ausstattung, Zahlungspläne, Vermietungs- und Managementangebote, Renditeangaben sowie Bilder, Videos, Grundrisse und Dokumente.
8. Aktualisierungspflicht
Der Partner muss wesentliche Angaben aktualisieren, sobald er erkennt oder erkennen muss, dass veröffentlichte Informationen unrichtig, überholt oder irreführend geworden sind.
Preis, Verfügbarkeit, Zahlungsplan und Projektstatus sind in angemessenen Abständen zu prüfen. AcrossEstate kann Aktualitätskennzeichnungen verwenden, erneute Bestätigungen verlangen oder Inhalte bis zur Bestätigung einschränken.
9. Preise und Verfügbarkeit
Preisangaben müssen klar, sachlich begründbar und nicht irreführend sein. Nicht verfügbare Lockangebote, künstliche Einstiegspreise oder bewusst unvollständige Preisangaben sind unzulässig.
Eine Einheit oder Kategorie darf nur als verfügbar dargestellt werden, wenn hierfür eine sachliche Grundlage besteht. Partner müssen Anfragen zur aktuellen Verfügbarkeit nach Möglichkeit zeitnah und sachgerecht bearbeiten.
10. Projektstatus, Fertigstellung und Genehmigungen
Angaben zu Baufortschritt, Fertigstellung, Übergabe, Genehmigungen oder Projektstatus müssen dem dokumentierbaren Informationsstand entsprechen. Plan- und Zieltermine dürfen nicht als garantierte Termine dargestellt werden, sofern keine rechtlich belastbare Garantie besteht.
11. Rendite-, Miet- und Ertragsangaben
Rendite-, Miet-, Auslastungs-, Wertsteigerungs- oder Ertragsangaben müssen sachlich begründbar sein und ihre wesentlichen Annahmen und Einschränkungen erkennen lassen.
Garantien dürfen nur als Garantie bezeichnet werden, wenn eine rechtlich belastbare Garantie mit eindeutigem Garantiegeber, Umfang, Laufzeit und Bedingungen besteht. AcrossEstate kann Nachweise verlangen, Angaben relativieren oder eine Veröffentlichung ablehnen.
12. Rechte an Medien und Dokumenten
Der Partner bestätigt, dass er berechtigt ist, eingereichte Texte, Logos, Marken, Fotografien, Videos, Renderings, Grundrisse, Broschüren, Preislisten und sonstige Materialien für die vereinbarte Plattformnutzung bereitzustellen.
Der Partner stellt sicher, dass die vertragsgemäße Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.
13. Nutzungsrechte für AcrossEstate
Der Partner räumt Black Coast Capital LLC für die Dauer der Zusammenarbeit ein nicht ausschließliches, soweit für den Betrieb erforderlich unterlizenzierbares Recht ein, eingereichte Inhalte für AcrossEstate zu speichern, technisch anzupassen, zu formatieren, zu übersetzen, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen und zur Darstellung und Bewerbung des betreffenden Projekts oder Partners in AcrossEstate-eigenen Kanälen zu verwenden.
Eine redaktionelle Bearbeitung darf den sachlichen Kern einer Information nicht bewusst verfälschen. Weitergehende Nutzungsrechte können gesondert vereinbart werden.
14. Übersetzungen und redaktionelle Aufbereitung
AcrossEstate kann Partnerinhalte strukturieren und in andere Sprachen übertragen. Der Partner muss ihm bekannte wesentliche sachliche Fehler mitteilen. Bei rechtlich oder vertraglich sensiblen Angaben kann AcrossEstate eine ausdrückliche Bestätigung oder Freigabe verlangen.
15. Verbotene Inhalte
Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige, betrügerische, bewusst irreführende oder rechteverletzende Inhalte, gefälschte Preise oder Verfügbarkeiten, unzulässige Garantien, diskriminierende oder sonst rechtswidrige Angebote, Schadsoftware und Inhalte, die Verbraucher, Nutzer oder die Plattform gezielt täuschen.
16. Moderation
AcrossEstate kann Partnerinhalte bei sachlichem Grund korrigieren, ergänzen, zurückstellen, in der Sichtbarkeit einschränken, deaktivieren oder entfernen.
Soweit anwendbares Recht dies verlangt, erhält der betroffene Partner eine Begründung in einer dauerhaften Form und Gelegenheit, relevante Tatsachen klarzustellen. Zwingende behördliche, gerichtliche, Sicherheits- oder Rechtsdurchsetzungsanforderungen bleiben vorbehalten.
17. Meldungen zu möglicherweise rechtswidrigen Inhalten
Meldungen können elektronisch an legal@acrossestate.com gerichtet werden. Partner sind verpflichtet, bei einer sachlich begründeten Prüfung mitzuwirken und erforderliche Informationen oder Nachweise zur Verfügung zu stellen.
18. Leads und Anfragen
AcrossEstate kann Immobilienanfragen erfassen, strukturieren, qualifizieren und dem zuständigen Partner zuordnen. Ein Lead ist keine Garantie für Kaufbereitschaft, Zahlungsfähigkeit, Abschluss, Provision oder eine bestimmte wirtschaftliche Qualität.
Ein Partner darf erhaltene Lead-Daten nur für zulässige Zwecke im Zusammenhang mit der konkreten Anfrage und nach Maßgabe des anwendbaren Datenschutz-, Verbraucher- und Wettbewerbsrechts verwenden.
19. Zuständigkeit von Black Coast Capital LLC
Black Coast Capital LLC kann aufgrund eigener Developer-, Vertriebs- oder Exklusivitätsvereinbarungen für bestimmte Projekte, Länder, Regionen, Kundengruppen oder Vertriebskanäle zuständig sein. AcrossEstate kann Anfragen entsprechend dieser Zuständigkeit routen.
Andere Partner haben keinen Anspruch auf Zugriff auf Leads, die einer solchen Zuständigkeit zugeordnet sind, sofern keine gesonderte Vereinbarung besteht.
20. Datenschutz bei Leads
Sobald ein Partner personenbezogene Daten für eigene Zwecke und unter eigener Entscheidung über die wesentlichen Mittel verarbeitet, kann er insoweit eigenständig Verantwortlicher sein.
Der Partner muss insbesondere rechtmäßige Verarbeitung, Transparenz, Zweckbindung, Datensicherheit, Betroffenenrechte, Löschung, zulässige internationale Transfers und gesonderte Anforderungen für Direktmarketing sicherstellen.
Die Übermittlung eines Leads ist keine allgemeine Einwilligung für Newsletter, Retargeting oder sonstige werbliche Kommunikation.
21. Kommunikation mit Interessenten
Partner müssen Interessenten professionell, sachlich und transparent kontaktieren. Projektbezogene Kommunikation ist von allgemeinem Marketing zu unterscheiden. Ein Widerspruch oder Widerruf gegen werbliche Kommunikation ist nach anwendbarem Recht zu respektieren.
22. Ranking und Sichtbarkeit
Mögliche Hauptparameter für Ranking und Sichtbarkeit sind insbesondere Relevanz zur Nutzeranfrage, Datenqualität, Vollständigkeit, Aktualität, Verfügbarkeit, Standort, Preis, Projektstatus, Filterübereinstimmung, redaktionelle Relevanz und vertraglich vereinbarte Hervorhebung.
Die relative Bedeutung kann je nach Suchkontext variieren. AcrossEstate ist nicht verpflichtet, technische Algorithmen oder Informationen offenzulegen, deren Veröffentlichung Manipulation, Missbrauch oder die Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen erleichtern würde.
23. Bezahlte Hervorhebung
Soweit ein Partner gegen Entgelt oder im Rahmen einer kommerziellen Vereinbarung zusätzliche Sichtbarkeit erhält, kann dies Ranking oder Darstellung beeinflussen. Solche kommerziellen Hervorhebungen werden gegenüber Verbrauchern, soweit erforderlich, als gesponsert, Werbung oder in vergleichbar verständlicher Weise kenntlich gemacht.
24. Differenzierte Behandlung und BCC Doppelrolle
Black Coast Capital LLC ist Betreiberin von AcrossEstate und kann zugleich selbst professioneller Vertriebs- oder Beratungspartner für einzelne Projekte sein. Dadurch kann Black Coast Capital LLC aufgrund eigener Verträge, Exklusivitäten, Datenzugänge oder Zuständigkeiten im Einzelfall über Informationen oder Rechte verfügen, die anderen Partnern nicht zur Verfügung stehen.
AcrossEstate darf BCC-Projekte nicht als unabhängig empfohlen darstellen, wenn eine kommerzielle Hervorhebung oder eigene Vertriebszuständigkeit für die Darstellung wesentlich ist. Gesponserte oder vertraglich hervorgehobene Platzierungen sind entsprechend zu kennzeichnen.
25. Datenzugang
Partner erhalten nur Zugang zu den Daten und Funktionen, die ihrer Rolle und den jeweils eingeräumten Rechten entsprechen. Ein Partner erhält ohne besondere Vereinbarung keinen Zugriff auf Leads, vertrauliche Projektdaten oder Nutzerdaten anderer Partner.
Nach Beendigung eines Partnerkontos kann der unmittelbare Plattformzugang zu nicht öffentlichen Daten entfallen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, Nachweise, Abrechnungsdaten, Auditdaten und Inhalte, deren weitere Speicherung rechtlich oder vertraglich zulässig ist, können fortbestehen.
26. Zusätzliche Vertriebskanäle
AcrossEstate kann veröffentlichte Projektinformationen im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte auch über eigene Websites, Apps, Suchmaschinenoptimierung, E-Mail-Kommunikation, Social-Media-Kanäle oder andere eigene Kommunikationskanäle verbreiten. Affiliate- oder externe Vertriebskanäle werden nur eingesetzt, soweit eine rechtliche und vertragliche Grundlage besteht.
27. Gebühren, Provisionen und sonstige Vergütung
Gebühren, Abonnements, Leadgebühren, Provisionen oder sonstige Vergütungen bestehen nur, wenn sie gesondert vereinbart oder bei Vertragsschluss eindeutig ausgewiesen wurden. Diese Partnerbedingungen allein begründen keine nicht ausdrücklich vereinbarte Zahlungspflicht oder Provision.
28. Vertraulichkeit
Nicht öffentliche Projekt-, Kunden-, Vertrags-, Preis- und Geschäftsinformationen sind vertraulich zu behandeln, wenn sich dies aus ihrer Natur, Kennzeichnung oder den Umständen ergibt. Gesetzliche Offenlegungs- und Auskunftspflichten bleiben unberührt.
29. Kontosicherheit
Partner müssen Zugangsdaten schützen und den Zugriff auf autorisierte Personen beschränken. Verdächtige Zugriffe, kompromittierte Zugangsdaten oder unberechtigte Nutzung sind AcrossEstate unverzüglich mitzuteilen.
30. Einschränkung, Aussetzung und Beendigung
AcrossEstate kann Partnerkonten oder einzelne Listings bei sachlichem Grund einschränken oder aussetzen, insbesondere bei falschen Unternehmensangaben, gefälschten Nachweisen, erheblicher Datenunzuverlässigkeit, Betrugsverdacht, Sicherheitsrisiken, rechtswidrigen Inhalten, Datenschutzverstößen oder wiederholten Verstößen gegen diese Partnerbedingungen.
Soweit die Verordnung (EU) 2019/1150 auf das konkrete Partnerverhältnis anwendbar ist, stellt AcrossEstate bei Einschränkung oder Aussetzung die gesetzlich erforderliche Begründung auf einem dauerhaften Datenträger bereit. Bei vollständiger Beendigung werden die dort vorgesehenen Vorankündigungs- und Begründungspflichten beachtet, einschließlich der grundsätzlich vorgesehenen 30-Tage-Frist, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.
31. Beschwerden professioneller Partner
Partner können Beschwerden kostenlos an legal@acrossestate.com richten. AcrossEstate prüft insbesondere Beschwerden zu technischen Problemen, Moderationsmaßnahmen, Einschränkungen, Datenzugang, Ranking oder möglicher Nichteinhaltung dieser Partnerbedingungen.
Soweit eine gesetzliche Pflicht zu einem internen Beschwerdesystem besteht, wird das Verfahren entsprechend den anwendbaren Anforderungen betrieben. Auch wenn eine gesetzliche Ausnahme für kleine Unternehmen greift, kann AcrossEstate diesen Beschwerdeweg freiwillig bereitstellen.
31a. Mediation bei anwendbarer P2B-Verordnung
Soweit Artikel 12 der Verordnung (EU) 2019/1150 auf das konkrete Partnerverhältnis anwendbar ist und keine gesetzliche Ausnahme, insbesondere für kleine Unternehmen, greift, wird AcrossEstate in der für dieses Partnerverhältnis geltenden Fassung zwei oder mehr geeignete Mediatoren benennen, mit denen eine außergerichtliche Streitbeilegung versucht werden kann. Diese Angabe wird vor Eintritt einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung ergänzt.
32. Änderungen der Partnerbedingungen
AcrossEstate kann diese Partnerbedingungen aus rechtlichen, technischen oder geschäftlichen Gründen ändern.
Soweit die Verordnung (EU) 2019/1150 auf ein Partnerverhältnis anwendbar ist, werden Änderungen grundsätzlich mindestens 15 Tage vor ihrem Wirksamwerden auf einem dauerhaften Datenträger angekündigt. Eine längere Frist wird vorgesehen, wenn der Partner vernünftigerweise technische oder kommerzielle Anpassungen benötigt. Gesetzlich vorgesehene Ausnahmen, insbesondere zwingende rechtliche oder dringende Sicherheitsgründe, bleiben unberührt.
33. Haftung des Partners
Der Partner haftet nach anwendbarem Recht und gesonderten Vereinbarungen für von ihm zu vertretende falsche Angaben, Rechtsverletzungen, fehlende Nutzungsrechte, unzulässige Datenverarbeitung und sonstige Pflichtverletzungen.
Soweit rechtlich zulässig, hat der Partner Black Coast Capital LLC von berechtigten Ansprüchen Dritter freizustellen, die unmittelbar auf einer vom Partner zu vertretenden Rechtsverletzung beruhen.
34. Haftung von Black Coast Capital LLC
Die Haftung von Black Coast Capital LLC richtet sich nach anwendbarem Recht und gegebenenfalls gesonderten Vereinbarungen. Zwingend nicht beschränkbare Haftung bleibt unberührt.
AcrossEstate garantiert keine bestimmte Anzahl von Leads, Aufrufen, Rankings, Reservierungen, Verkäufen, Provisionen oder wirtschaftlichen Ergebnissen.
35. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für professionelle Partner gilt grundsätzlich das Recht Georgiens, soweit keine gesonderte schriftliche Vereinbarung etwas anderes bestimmt und keine zwingenden Vorschriften entgegenstehen.
Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zwischen Unternehmen zulässig ist und keine individuelle Vereinbarung besteht, sind die zuständigen Gerichte in Tbilisi, Georgien, vorgesehen. Zwingende Zuständigkeiten bleiben unberührt.
36. Sprachfassungen und Teilunwirksamkeit
AcrossEstate stellt gepflegte Fassungen in Deutsch, Englisch und Georgisch bereit. Für andere Oberflächensprachen kann die englische Fassung angezeigt werden.
Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die anwendbaren gesetzlichen Regelungen.