Pflicht bei der Einreise
Nach dem Tourismusgesetz Georgiens brauchen ausländische Besucher seit dem 1. Januar 2026 eine Kranken- und Unfallversicherung für den gesamten Aufenthalt. Die Mindestdeckung beträgt 30.000 GEL, nach Angaben des Auswärtigen Amts rund 10.000 Euro. Der Versicherer kann georgisch oder ausländisch sein. Die Police muss Vertragsparteien, Geltungsbereich, Laufzeit, versicherte Risiken und Deckungssummen nennen.
- Mindestdeckung
- 30.000 GEL
- Grundlage
- Tourismusgesetz Georgiens
Nachweis und Ausnahmen
Den Nachweis zeigen Sie bei der Einreise, auf Englisch oder Georgisch, gedruckt oder elektronisch. Ausgenommen sind unter anderem Inhaber diplomatischer und dienstlicher Pässe, akkreditiertes Personal von Vertretungen und Fahrer im internationalen Güter- und Personenverkehr. Wie häufig an der Grenze kontrolliert wird, veröffentlichen die Behörden nicht. Halten Sie den Nachweis deshalb bei jeder Einreise bereit.
- Sprache
- Englisch oder Georgisch
- Form
- gedruckt oder digital
Die deutsche Kasse zahlt nicht
Zwischen Deutschland und Georgien gibt es kein Sozialversicherungsabkommen über Krankenversicherung; in der Liste der Abkommensstaaten fehlt Georgien. Gesetzlich Versicherte haben in Georgien deshalb grundsätzlich keinen Anspruch auf Leistungen ihrer Kasse. Die Kosten eines Rücktransports nach Deutschland übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nach § 60 Abs. 4 SGB V nicht. Welche Länder ein Abkommen haben, listet die DVKA.
- Abkommen
- keines mit Georgien
- Liste der Länder
- dvka.de
Das staatliche Programm
Das Universal Healthcare Programme des georgischen Gesundheitsministeriums richtet sich an georgische Staatsbürger. Ausländische Besucher sind nicht erfasst. Ob Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis Leistungen erhalten, regelt das Programm selbst. Prüfen Sie das auf moh.gov.ge, bevor Sie sich darauf verlassen. Nach den Reisehinweisen der britischen Regierung zahlen Sie oder Ihr Versicherer jede Behandlung, sobald sie erbracht wird.
- Zuständig
- Gesundheitsministerium (moh.gov.ge)
- Für Ausländer
- private Versicherung nötig