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Politische Lage in Georgien. Was amtliche Stellen sagen, mit Datum.

Kurz erklärt

Georgien ist seit Dezember 2023 EU-Beitrittskandidat. Im Juni 2024 warnte der Europäische Rat, der Kurs der Regierung führe de facto zu einem Stillstand des Beitrittsprozesses. Das Auswärtige Amt rät von Reisen nach Abchasien und Südossetien dringend ab und empfiehlt, Demonstrationen zu meiden. Die Verfassung schützt das Eigentum und erlaubt einen Entzug nur gegen vorherige, volle und gerechte Entschädigung.

Die amtlichen Angaben

Diese Seite fasst nur amtliche Quellen zusammen und nennt bei jeder Angabe das Datum. Sie enthält keine Prognose.

Was sich für Käufer ändert

Amtliche Angaben

Der Stand nach den zuständigen Stellen.

Jede Angabe nennt, wer sie veröffentlicht hat und wann. Stand der Prüfung: 3. November 2026.

EU-Kandidatenstatus

Der Europäische Rat verlieh Georgien im Dezember 2023 den Status eines Beitrittskandidaten, unter der Voraussetzung, dass die in der Empfehlung der Kommission genannten Schritte umgesetzt werden.

Quelle
Europäischer Rat, 14. Dezember 2023
Status
Kandidat

Stillstand des Beitritts

In seinen Schlussfolgerungen vom 27. Juni 2024 bewertete der Europäische Rat das georgische Gesetz über die Transparenz ausländischer Einflussnahme als Rückschritt. Er forderte die Regierung auf, einen Kurs umzukehren, der Georgiens Weg in die EU gefährde und de facto zu einem Stillstand des Beitrittsprozesses führe. Zugleich bekräftigte er zugleich seine Unterstützung für die territoriale Integrität Georgiens.

Quelle
Europäischer Rat, 27. Juni 2024
Wortlaut
de facto halt

Visa für georgische Amtsträger

Mit einer Durchführungsverordnung vom 6. März 2026 hat die Kommission die Visumfreiheit im Schengen-Raum für Inhaber georgischer Diplomaten-, Dienst- und Amtspässe ausgesetzt. Gewöhnliche Pässe erfasst sie nicht. Nach Angaben der EU-Delegation gilt die Aussetzung zwölf Monate, bis zum 6. März 2027. Die Kommission kann sie verlängern und auch auf alle georgischen Staatsangehörigen ausweiten.

Rechtsakt
Durchführungsverordnung (EU) 2026/496
Datum
6. März 2026

Reisehinweise

Das Auswärtige Amt rät dringend von Reisen nach Abchasien, Südossetien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregionen ab und weist auf regelmäßige Proteste in Tbilisi und anderen größeren Städten hin. Das britische FCDO rät von allen Reisen in die beiden von Russland besetzten Regionen ab. Die Hinweise des österreichischen BMEIA und des Schweizer EDA lesen Sie auf deren Seiten.

Auswärtiges Amt
Stand 2. November 2026
FCDO
aktualisiert 15. September 2026

Eigentum in der Verfassung

Art. 19 der Verfassung garantiert das Recht auf Eigentum und Erbe. Ein Entzug ist nur bei dringendem gesellschaftlichem Bedarf zulässig, den ein Gesetz ausdrücklich vorsieht, auf Grundlage eines Gerichtsurteils oder einer im Organgesetz festgelegten Dringlichkeit und gegen vorherige, volle und gerechte Entschädigung. Die Entschädigung ist von Steuern und Gebühren befreit.

Grundlage
Verfassung Georgiens, Art. 19
Entschädigung
vorab, voll, gerecht, steuerfrei

Für Käufer

Was sich ändert und was nicht.

Die politische Lage betrifft Käufer an wenigen, klar benennbaren Stellen. Gesamtwirtschaftliche Zahlen stehen auf einer eigenen Seite.

  1. Eigentum im Register

    Ihr Eigentum entsteht mit der Eintragung bei der National Agency of Public Registry. Der Stand des EU-Prozesses ändert daran nichts. Das Register und seine Gebühren sind gesetzlich geregelt.

  2. Einreise

    Die EU-Maßnahme betrifft georgische Amtsträger, die in die EU reisen. Die visumfreie Einreise von EU-Bürgern nach Georgien regelt Georgien selbst. Prüfen Sie vor jeder Reise die Einreisehinweise Ihres Außenministeriums.

  3. Zahlungen

    Überweisungen nach Georgien laufen über Banken, die nach dem Geldwäscherecht Herkunft und Zweck des Geldes prüfen. Diese Pflichten gelten unabhängig vom Stand des EU-Prozesses.

  4. Besetzte Gebiete

    Abchasien und Südossetien stehen nicht unter Kontrolle der georgischen Regierung. Konsularischer Schutz ist dort nach Angaben des Auswärtigen Amts derzeit nicht möglich. Die Käufermärkte Batumi und Tbilisi liegen außerhalb dieser Gebiete.

  5. Demonstrationen

    In Tbilisi finden Demonstrationen nach Angaben des Auswärtigen Amts meist vor dem Parlament an der Rustaveli-Allee statt. Planen Sie Wege zu Terminen beim Notar, in der Public Service Hall oder auf der Baustelle mit Zeitpuffer, damit Sie Kundgebungen umgehen können.

  6. Wie Sie die Lage verfolgen

    Lesen Sie die Reisehinweise Ihres Landes und die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates im Original. Das Datum unserer letzten Prüfung steht oben auf dieser Seite, jede Angabe nennt zusätzlich ihr eigenes Datum.

Häufige Fragen

Fragen zur politischen Lage.

Sicherheit, EU-Status, Visa und der Schutz von Eigentum, nach amtlichen Quellen.

Ist es sicher, 2026 in Georgien eine Immobilie zu kaufen?

Eine amtliche Bewertung von Investitionen gibt es nicht. Das Auswärtige Amt rät dringend von Reisen nach Abchasien und Südossetien ab und empfiehlt, Demonstrationen zu meiden. Das Eigentum an einer eingetragenen Wohnung schützt die Verfassung. Ob ein Kauf für Sie passt, hängt vom Projekt, vom Vertrag und von Ihrer Lage ab.

Wie ist der Stand des EU-Beitritts Georgiens?

Georgien ist seit Dezember 2023 Beitrittskandidat. Im Juni 2024 warnte der Europäische Rat, der Kurs der Regierung führe de facto zu einem Stillstand des Prozesses. Neuere Beschlüsse veröffentlicht der Rat auf consilium.europa.eu.

Brauche ich als Deutscher ein Visum für Georgien?

Nach Angaben des Auswärtigen Amts brauchen Deutsche für Einreise und Aufenthalt bis zu 360 Tagen kein Visum. Die EU-Visamaßnahme von 2026 betrifft nur georgische Diplomaten-, Dienst- und Amtspässe bei der Einreise in den Schengen-Raum.

Kann der georgische Staat meine Wohnung enteignen?

Nur unter den Bedingungen von Art. 19 der Verfassung: bei dringendem gesellschaftlichem Bedarf auf gesetzlicher Grundlage, nach Gerichtsurteil oder in gesetzlich geregelter Dringlichkeit und gegen vorherige, volle und gerechte Entschädigung.

Was ist mit Abchasien und Südossetien?

Beide Regionen stehen nicht unter Kontrolle der georgischen Regierung. Das Auswärtige Amt rät dringend von Reisen dorthin und in die Nähe der Verwaltungsgrenzen ab, das FCDO von allen Reisen in die beiden Regionen.

Zuletzt geprüft am 3. November 2026. Quellen: Europäischer Rat (consilium.europa.eu): Schlussfolgerungen vom 14. Dezember 2023 und vom 27. Juni 2024; Auszüge zu Georgien bei der EU-Delegation (eeas.europa.eu), Durchführungsverordnung (EU) 2026/496 der Kommission vom 6. März 2026 (eur-lex.europa.eu); EU-Delegation Georgien, Mitteilung vom 6. März 2026 (eeas.europa.eu), Auswärtiges Amt: Georgien, Reise- und Sicherheitshinweise, Stand 2. November 2026, unverändert gültig seit 20. Februar 2026 (auswaertiges-amt.de), FCDO: Foreign travel advice Georgia, aktualisiert am 15. September 2026 (gov.uk), BMEIA (bmeia.gv.at) und EDA (eda.admin.ch): Reisehinweise Georgien, Verfassung Georgiens, Art. 19 (matsne.gov.ge). Dieser Ratgeber ist keine Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen lesen, nicht Schlagzeilen.

Jede Angabe auf dieser Seite führt zu ihrer amtlichen Quelle und ihrem Datum.