Bei Neubau
Bei Wohnungen im Bau werden Sie meist erst nach Fertigstellung als Eigentümer eingetragen. Bis dahin sichert Sie der Vertrag.
Kurz erklärt
Der Kauf einer Wohnung in Georgien ist einfach aufgebaut: Projekt auswählen, reservieren, Kaufvertrag prüfen und unterschreiben, bezahlen und in der Public Service Hall eintragen lassen. Eigentümer sind Sie mit der Eintragung im öffentlichen Register. Für Ausländer gelten dieselben Schritte wie für Georgier.
Zum AblaufSie müssen für den Kauf nicht anreisen. Mit einer Vollmacht geht alles auch aus der Ferne.
Kauf aus der FerneAblauf
Der übliche Weg beim Kauf einer Wohnung. Einzelheiten regelt der Vertrag.
Lage, Projektentwickler, Fertigstellung, Zustand und Unterlagen vergleichen.
Gegen eine Reservierungsgebühr wird die Wohnung für Sie geblockt.
Kaufvertrag und Zahlungsplan prüfen lassen, dann unterschreiben, vor Ort oder per Vollmacht.
Kaufpreis überweisen, dann Eintragung im öffentlichen Register. Im Standardverfahren dauert sie 4 Werktage und kostet 150 GEL.
Bei Wohnungen im Bau werden Sie meist erst nach Fertigstellung als Eigentümer eingetragen. Bis dahin sichert Sie der Vertrag.
Bei fertigen Wohnungen prüfen Sie vorher den Registerauszug: Eigentümer, Belastungen, Fläche.
Unterlagen
Die Liste ist kurz. Wichtig ist, dass Namen und Daten überall gleich geschrieben sind.
Gültiger Reisepass. Für Unterlagen auf Georgisch wird er übersetzt.
Meist zweisprachig, Georgisch und Englisch. Maßgeblich ist bei Streit oft die georgische Fassung, lassen Sie beide prüfen.
Überweisungsbelege an den Projektentwickler oder Verkäufer. Heben Sie alles auf.
Notariell beglaubigt, mit Apostille und übersetzt, wenn ein Vertreter für Sie handelt.
Häufige Fragen
Dauer, Notar, Anwalt und der Nachweis des Eigentums.
Bei einer fertigen Wohnung oft nur wenige Tage bis wenige Wochen. Die Eintragung selbst dauert im Standardverfahren 4 Werktage, gegen Aufpreis einen Tag oder wenige Stunden.
Nicht zwingend. Der Vertrag kann in der Public Service Hall unterschrieben und direkt eingetragen werden. Für Vollmachten aus dem Ausland brauchen Sie einen Notar.
Gesetzlich nicht. Wir empfehlen aber, Vertrag und Zahlungsplan von einem unabhängigen Anwalt prüfen zu lassen.
Mit dem Registerauszug der National Agency of Public Registry. Er lässt sich auch online abrufen.
Zuletzt geprüft am 1. November 2026. Quellen: National Agency of Public Registry (napr.gov.ge): Gebühren und Fristen, Zivilgesetzbuch Georgiens. Dieser Ratgeber ist keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Der Kauf aus der Ferne, die Prüfung des Projektentwicklers und die Kosten.
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