Steuer auf Mieteinnahmen
Auf Miete aus Wohnraum, der zum Wohnen vermietet wird, zahlen Privatpersonen 5 % der Bruttomiete, ohne Abzug von Kosten. Wer Kosten abziehen will, zahlt 20 % auf den Gewinn.
- Satz
- 5 % auf Wohnraummiete
- Erklärung
- vor dem 1. April des Folgejahres
Grundsteuer
Seit Herbst 2026 zahlen Privatpersonen Grundsteuer auf Wohnungen nur noch, wenn das Jahreseinkommen der Familie über 100.000 GEL liegt. Die frühere Grenze von 40.000 GEL ist abgeschafft. Der Satz liegt dann bei 0,8 bis 1 % des Marktwerts.
- Satz
- 0,8 bis 1 % über 100.000 GEL
- Frist
- Erklärung bis 1. November
Steuer beim Verkauf
Wer eine Wohnung länger als zwei Jahre besitzt, zahlt auf den Gewinn beim Verkauf keine Steuer. Bei kürzerer Haltedauer werden 5 % auf den Gewinn fällig, belegte Kosten für den Ausbau mindern ihn.
- Haltedauer
- mehr als 2 Jahre: steuerfrei
- Gilt für
- sonst 5 % auf den Gewinn