Golden Visa nach der Reform 2024
Mit dem Gesetz 5100/2024 hat Griechenland die Mindestbeträge in Art. 100 des Migrationsgesetzbuchs (Gesetz 5038/2023) angehoben. In Attika, Thessaloniki, auf Mykonos, Santorini und Inseln mit mehr als 3.100 Einwohnern gelten 800.000 Euro, sonst 400.000 Euro, jeweils für eine einzelne Immobilie mit mindestens 120 Quadratmetern. 250.000 Euro reichen nur noch für die Umwandlung von Gewerbe- in Wohnraum oder die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude. Golden-Visa-Immobilien dürfen weder kurzzeitig über Plattformen vermietet noch untervermietet werden. Bei Verstoß werden der Titel widerrufen und 50.000 Euro Bußgeld fällig.
- Mindestbetrag
- 400.000 oder 800.000 Euro
- Zuständig
- Migrationsministerium (migration.gov.gr)
Grunderwerbsteuer und Mehrwertsteuer
Auf den Kauf einer gebrauchten Immobilie fällt in Griechenland eine Grunderwerbsteuer von 3 % an. Dazu kommt ein Zuschlag von 3 % dieser Steuer für die Gemeinden, zusammen also 3,09 %. Bemessen wird sie mindestens am amtlichen Steuerwert. Neubauten unterliegen grundsätzlich 24 % Mehrwertsteuer. Nach dem Gesetz 5246/2025 ist sie für unverkaufte Neubauten auf Antrag des Bauträgers bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt. In diesem Fall fällt stattdessen die Grunderwerbsteuer an. Ob die Aussetzung danach verlängert wird, zeigt die Steuerverwaltung AADE.
- Bestand
- 3,09 % Grunderwerbsteuer
- Neubau
- 24 % Mehrwertsteuer, ausgesetzt bis Ende 2026
Steuer auf Mieteinnahmen in Griechenland
Mieteinnahmen besteuert Griechenland nach einem eigenen Stufentarif. Seit der Reform durch das Gesetz 5246/2025 gelten 15 % bis 12.000 Euro im Jahr, 25 % bis 24.000 Euro, 35 % bis 36.000 Euro und 45 % darüber. Die Stufe von 25 % ist mit dieser Reform neu hinzugekommen. Mieten aus einer griechischen Immobilie versteuern Sie in Griechenland auch dann, wenn Sie dort nicht wohnen.
- Tarif
- 15, 25, 35 und 45 %
- Zuständig
- AADE (aade.gr)
Die georgische Seite
Georgien erhebt keine Grunderwerbsteuer. Die Eintragung kostet im Standardverfahren 150 GEL. Privatpersonen zahlen auf Wohnraummiete 5 %. Die befristete Aufenthaltserlaubnis über Immobilienbesitz setzt seit dem 1. März 2026 einen Marktwert über 150.000 US-Dollar voraus.
- Eintragung
- 150 GEL
- Aufenthalt
- ab 150.000 US-Dollar