Ich habe eine Wohnung in Georgien geerbt. Was muss ich tun?
Nehmen Sie das Erbe innerhalb von sechs Monaten nach dem Todesfall bei einem Notar in Georgien an, selbst oder über einen Vertreter mit Vollmacht. Der Notar stellt das Erbzeugnis aus. Damit lassen Sie sich bei der National Agency of Public Registry als Eigentümer eintragen.
Welche Frist gilt für die Annahme einer Erbschaft in Georgien?
Sechs Monate ab dem Todesfall. Angenommen wird durch eine Erklärung bei einem Notar in Georgien. Ist die Frist schon verstrichen, klären Sie mit einem georgischen Anwalt, welche Wege das Zivilgesetzbuch dann noch offenlässt.
Gilt mein deutsches Testament in Georgien?
Der Form nach ja, wenn es deutschem Recht entspricht, denn das georgische Gesetz über das Internationale Privatrecht erkennt die Form nach dem Recht der Staatsangehörigkeit an. Für die Wohnung braucht der Notar das Testament mit Apostille und Übersetzung.
Wird ein deutscher Erbschein in Georgien anerkannt?
Er kann als Nachweis dienen, mit Apostille und beglaubigter Übersetzung ins Georgische. Ob der Notar oder die Registerbehörde ihn direkt verwendet oder ein georgisches Erbzeugnis verlangt, entscheidet die Stelle im Einzelfall. Fragen Sie vor dem Übersetzen an.
Zahle ich in Georgien Steuern auf eine geerbte Wohnung?
Eine Erbschaftsteuer gibt es in Georgien nicht. Ob der Erwerb Einkommensteuer auslöst, hängt von den Befreiungen in Art. 82 des Steuergesetzbuchs ab. Lassen Sie Ihren Fall vom Revenue Service bestätigen. Ihr Heimatland kann trotzdem Erbschaftsteuer erheben.
Kann ich meine Wohnung in Georgien zu Lebzeiten verschenken?
Ja, mit einem schriftlichen Schenkungsvertrag und der Eintragung des Beschenkten im Register. Klären Sie vorher mit dem Revenue Service, ob der Beschenkte in Georgien Einkommensteuer zahlt, und prüfen Sie die Schenkungsteuer im Heimatland.
Zuletzt geprüft am 2. November 2026. Quellen: Zivilgesetzbuch Georgiens, Buch Sechs (Erbrecht) (matsne.gov.ge, Fassung vom 25. Juni 2026), Gesetz Georgiens über das Internationale Privatrecht, Art. 4, 55 und 56 (matsne.gov.ge, Fassung vom 15. Dezember 2023), Notarkammer Georgiens (notary.ge): Succession Proceedings and Compliance of Practice with Law (sechs Monate, Erbzeugnis nur durch Notar), Steuergesetzbuch Georgiens, Art. 6 (Steuerarten) und Art. 82 (matsne.gov.ge); Finanzministerium Georgiens, Public Ruling Nr. 143 vom 14. Mai 2026 (Besitzzeit bei Erben erster Ordnung) (matsne.gov.ge), Verordnung (EU) Nr. 650/2012 (Europäische Erbrechtsverordnung), Art. 21 und 22 (eur-lex.europa.eu), Parlament Österreich, Regierungsvorlage 549 d.B., XXIII. GP (keine Erhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer ab 1. August 2008), National Agency of Public Registry (napr.gov.ge). Dieser Ratgeber ist keine Rechts- oder Steuerberatung.