Muss ich in Georgien Steuern zahlen, wenn ich meine Wohnung verkaufe?
Nicht, wenn Sie die Wohnung als Privatperson länger als zwei Jahre besessen haben. Dann ist der Gewinn befreit. Bei kürzerer Haltedauer zahlen Sie 5 % auf den Gewinn, also auf den Verkaufspreis abzüglich Kaufpreis und belegter Ausbaukosten.
Bis wann muss ich einen Verkauf in Georgien erklären?
Seit dem 1. Januar 2024 erklären Privatpersonen einen steuerpflichtigen Gewinn aus dem Verkauf von Vermögen bis zum 15. des Folgemonats und zahlen bis zum selben Tag. Die Jahreserklärung, die vor dem 1. April fällig ist, deckt den Verkauf nicht ab.
Kann ich meine Wohnung in Georgien verkaufen, ohne anzureisen?
Ja. Ein Vertreter mit notarieller Vollmacht kann den Vertrag unterschreiben und die Eintragung beantragen. Begrenzen Sie die Vollmacht auf diese Wohnung, einen Mindestpreis und ein Konto in Ihrem Namen.
Wie bekomme ich den Verkaufserlös ins Ausland?
Per Überweisung von Ihrem georgischen Konto. Die Bank verlangt nach dem Geldwäschegesetz Nachweise zur Herkunft des Geldes, etwa Kaufvertrag und Registerauszug. Klären Sie vor dem Verkauf mit der Bank, welche Unterlagen und Fristen für Ihre Überweisung gelten.
Muss ich den Verkauf in Deutschland versteuern?
Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen darf Georgien den Gewinn besteuern, Deutschland stellt ihn frei. Wie die Freistellung in Ihrer Erklärung wirkt, steht auf der Seite zu den Steuern in Deutschland. Im Vereinigten Königreich fällt dagegen Capital Gains Tax an.
Zuletzt geprüft am 2. November 2026. Quellen: Zivilgesetzbuch Georgiens, Art. 183 (Schriftform und Eintragung) (matsne.gov.ge), Steuergesetzbuch Georgiens, Art. 81 Abs. 3 (5 %), Art. 82 Abs. 1 und 4 (Befreiung nach mehr als zwei Jahren, Beginn der Frist) und Art. 153 (matsne.gov.ge), zitiert nach Public Ruling Nr. 143, Verordnung des Finanzministers Nr. 497 vom 26. Dezember 2023 zur Verordnung Nr. 996 über die Steuerverwaltung, Art. 333 (Erklärung und Zahlung bis zum 15. des Folgemonats, ab 1. Januar 2024) (matsne.gov.ge), Finanzministerium Georgiens, Public Ruling Nr. 143 vom 14. Mai 2026, geändert durch Nr. 175 vom 8. Juni 2026 (matsne.gov.ge), National Agency of Public Registry (napr.gov.ge): Gebühren und Fristen, Gesetz Georgiens über die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (matsne.gov.ge). Dieser Ratgeber ist keine Rechts- oder Steuerberatung.