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Mieteinnahmen in Georgien erklären. Vier Schritte, eine Frist im Jahr.

Kurz erklärt

Wer in Georgien eine Wohnung vermietet, braucht eine Registrierung beim Revenue Service und Zugang zum Portal rs.ge. Dort melden Sie die Vermietung von Wohnraum an und erklären die Einnahmen eines Jahres vor dem 1. April des Folgejahres. Mietet eine Firma die Wohnung, behält sie die Steuer in der Regel ein und führt sie ab. Ein Vertreter mit notarieller Vollmacht kann alle Schritte für Sie erledigen.

Die vier Schritte

Sätze, Grundsteuer und die Steuer beim Verkauf stehen auf der Seite zur Mietsteuer. Hier geht es nur um das Verfahren. Bezeichnungen, Schritte und Fristen können sich ändern, maßgeblich sind die Angaben auf rs.ge.

Mietsteuer und Grundsteuer

Ablauf

Von der Steuernummer bis zur Zahlung.

So erklären Privatpersonen Mieteinnahmen aus Wohnraum. Die ersten drei Schritte erledigen Sie einmal, den vierten jedes Jahr.

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    Als Steuerzahler registrieren

    Ausländer ohne georgische Personennummer werden beim Revenue Service als Steuerzahler erfasst und erhalten eine Identifikationsnummer. Sie brauchen dafür in der Regel nur den Reisepass. Die Registrierung erledigen Sie in einem Servicezentrum oder über einen Vertreter.

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    Zugang zu rs.ge einrichten

    Mit der Registrierung erhalten Sie Zugangsdaten für Ihre persönliche Seite auf rs.ge. Dort laufen Anmeldung, Erklärung und Übersicht der Zahlungen. Hinterlegen Sie eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse, die Sie dauerhaft nutzen.

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    Vermietung von Wohnraum anmelden

    Der Satz von 5 % gilt für Wohnraum, der zum Wohnen vermietet wird, und nur ohne Abzug von Kosten. Auf rs.ge führt der Revenue Service diese Vermietung als eigene Kategorie (Renting out of Residential Space for Residential Purposes). Klären Sie vor der ersten Miete mit dem Revenue Service oder Ihrem Vertreter, wie Sie die Vermietung dort erfassen. Ein Firmenmieter muss erkennen können, dass er 5 % statt des allgemeinen Satzes von 20 % einbehält.

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    Jahreserklärung abgeben und zahlen

    Die Einnahmen eines Kalenderjahres erklären Sie vor dem 1. April des Folgejahres im Portal. Innerhalb derselben Frist zahlen Sie die Steuer von einem Konto auf das im Portal angegebene Konto der Staatskasse.

Wenn eine Firma mietet

Ist der Mieter eine Firma oder ein registrierter Unternehmer, behält er die Steuer als Steueragent ein und führt sie ab. Was an der Quelle besteuert ist, müssen Sie nicht noch einmal in der Jahreserklärung angeben. Lassen Sie sich den Einbehalt schriftlich bestätigen.

Wenn ein Vertreter handelt

Ein Anwalt, Steuerberater oder Verwalter kann registrieren, anmelden und erklären. Er braucht eine notarielle Vollmacht, aus dem Ausland mit Apostille und georgischer Übersetzung. Die Pflicht zur Abgabe bleibt bei Ihnen.

Praxis

Fünf Gewohnheiten, die Ärger ersparen.

Die Erklärung selbst ist kurz. Mühe macht, was im Lauf des Jahres nicht gesammelt wurde.

  1. Einnahmen monatlich festhalten

    Notieren Sie jede Mietzahlung mit Datum, Betrag und Währung. Beträge in Dollar oder Euro werden in Lari erklärt, das Steuergesetzbuch knüpft dabei an den offiziellen Kurs der Nationalbank Georgiens an.

  2. Ferienvermietung getrennt prüfen

    Bei kurzen Aufenthalten über Plattformen stellt sich die Frage, ob noch Wohnraum zum Wohnen vermietet wird oder schon eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Klären Sie die Einstufung vor der ersten Saison.

  3. Verkauf nicht vergessen

    Verkaufen Sie die Wohnung, gilt eine eigene Frist: Seit dem 1. Januar 2024 erklären und zahlen Privatpersonen einen steuerpflichtigen Gewinn aus dem Verkauf bis zum 15. des Folgemonats. Die Jahreserklärung für die Miete ersetzt das nicht.

  4. Belege für das Heimatland sichern

    Laden Sie nach jeder Abgabe die Erklärung und den Zahlungsnachweis aus dem Portal herunter. Ihr Finanzamt oder HMRC verlangt sie, wenn die georgische Steuer angerechnet oder beim Steuersatz berücksichtigt wird.

  5. Zugang aktuell halten

    Prüfen Sie einmal im Jahr, ob Sie sich im Portal anmelden können und ob Ihr Vertreter noch eine gültige Vollmacht hat. Eine abgelaufene Vollmacht im März kostet Zeit, die vor Ablauf der Frist fehlt.

Häufige Fragen

Fragen zur Steuererklärung.

Registrierung, Frist, Vertreter, Firmenmieter und Belege.

Brauche ich als Ausländer eine Steuernummer in Georgien?

Ja, sobald Sie in Georgien steuerpflichtige Mieteinnahmen haben und selbst erklären. Ausländer ohne georgische Personennummer erhalten bei der Registrierung beim Revenue Service eine Identifikationsnummer. Dafür genügt in der Regel der Reisepass.

Bis wann muss ich Mieteinnahmen in Georgien erklären?

Vor dem 1. April des Folgejahres. Die Einnahmen aus 2026 erklären und zahlen Sie also vor dem 1. April 2027 über das Portal rs.ge. Mieten, die eine Firma als Steueragent bereits versteuert hat, gehören nicht in diese Erklärung.

Kann jemand die Steuererklärung für mich abgeben?

Ja. Ein Vertreter mit notarieller Vollmacht kann registrieren, die Vermietung anmelden und die Erklärung abgeben. Eine Vollmacht aus dem Ausland braucht eine Apostille und eine georgische Übersetzung. Verantwortlich für Frist und Inhalt bleiben Sie.

Was gilt, wenn eine Firma meine Wohnung mietet?

Dann behält die Firma die Steuer in der Regel als Steueragent ein und zahlt sie an den Revenue Service. Diese Einnahmen müssen Sie nicht noch einmal erklären. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung des Einbehalts für Ihre Unterlagen.

Welche Unterlagen brauche ich für die Steuererklärung zu Hause?

Die georgische Erklärung, den Zahlungsnachweis, den Mietvertrag und die Abrechnungen von Verwaltung oder Plattform. Laden Sie Erklärung und Zahlung nach jeder Abgabe aus dem Portal herunter, solange Sie Zugang haben.

Zuletzt geprüft am 2. November 2026. Quellen: Steuergesetzbuch Georgiens (matsne.gov.ge): Steuersätze für Mieteinnahmen, Einbehalt an der Quelle, Jahreserklärung, PwC Worldwide Tax Summaries, Georgia: Tax administration (Jahreserklärung vor dem 1. April), Stand 2026, Verordnung des Finanzministers Nr. 497 vom 26. Dezember 2023 zur Verordnung Nr. 996 über die Steuerverwaltung, Art. 333 (Erklärung und Zahlung beim Verkauf bis zum 15. des Folgemonats, ab 1. Januar 2024), gestützt auf Art. 153 Abs. 12 Steuergesetzbuch (matsne.gov.ge), Finanzministerium Georgiens, Public Ruling Nr. 143 vom 14. Mai 2026, Abschnitt zu Art. 81 Abs. 1 Steuergesetzbuch (allgemeiner Satz von 20 %) (matsne.gov.ge), Revenue Service Georgia (rs.ge): Registrierung, persönliche Seite und elektronische Erklärung; Kategorie Renting out of Residential Space for Residential Purposes (rs.ge/PersonsPreferentialTax-en). Dieser Ratgeber ist keine Rechts- oder Steuerberatung.

Einmal einrichten, jedes Jahr wiederholen.

Registrierung und Anmeldung machen Sie einmal. Danach bleibt eine Erklärung im Jahr.