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Steuern in der Schweiz. Die Wohnung zählt für den Satz, nicht für die Steuer.

Kurz erklärt

Wer in der Schweiz wohnt, zahlt auf Ertrag und Wert einer Wohnung in Georgien keine Schweizer Steuer: Die Steuerpflicht erstreckt sich nicht auf Grundstücke im Ausland (Art. 6 DBG). Ertrag und Wert der Wohnung zählen aber für den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen und Vermögen. Deshalb gehört die Wohnung in die kantonale Steuererklärung. Schulden und Schuldzinsen werden nach dem Verhältnis Ihrer Vermögenswerte auf die Schweiz und Georgien verteilt.

Die Grundsätze

Diese Seite nennt keine kantonalen Zahlen und ersetzt keine Steuerberatung. Tarife und Formulare legt Ihr Kanton fest.

Wohnung in Georgien erben und vererben

Rechtsgrundlagen

Wie Bundesrecht, Kantone und Abkommen zusammenspielen.

Die Grundsätze für unbeschränkt Steuerpflichtige, Stand November 2026. Die Kantone wenden sie mit eigenen Tarifen und Formularen an.

Ausnahme von der Steuerpflicht

Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich nicht auf Grundstücke im Ausland (Art. 6 Abs. 1 DBG), und die kantonalen Steuergesetze folgen demselben Grundsatz. Die Schweiz stellt die Wohnung damit schon nach eigenem Recht frei, unabhängig vom Abkommen.

Grundlage
Art. 6 Abs. 1 DBG
Wirkung
keine Einkommenssteuer auf den Ertrag

Satzbestimmung

Für den Steuersatz zählt das gesamte weltweite Einkommen (Art. 7 Abs. 1 DBG). Der Ertrag der Wohnung in Georgien erhöht also den Satz auf Ihr übriges Einkommen. Für die kantonale Vermögenssteuer gilt das Gleiche mit dem Wert der Wohnung.

Grundlage
Art. 7 Abs. 1 DBG
Auch für
die kantonale Vermögenssteuer

Abkommen mit Georgien

Das Abkommen vom 15. Juni 2010 (SR 0.672.936.01, in Kraft seit 7. Juli 2011) gibt Georgien das Besteuerungsrecht für Ertrag, Veräußerungsgewinn und Vermögen der Wohnung (Art. 6, 13 und 22). Die Schweiz nimmt sie aus und darf den Satz anwenden, der ohne die Befreiung gälte (Art. 23 Abs. 2).

Abkommen
SR 0.672.936.01
Methode
Befreiung mit Satzvorbehalt

Schulden und Schuldzinsen

Hypotheken und andere private Schulden werden nicht einem Objekt zugeordnet, sondern im Verhältnis der Aktiven auf die Schweiz und das Ausland verteilt. Ein Teil Ihrer Schweizer Hypothekarzinsen kann dadurch auf Georgien entfallen und mindert Ihr Schweizer Einkommen nicht mehr.

Verteilung
nach Lage der Aktiven
Folge
ein Teil der Zinsen entfällt auf Georgien

Eigenmietwert

Nutzen Sie die Wohnung selbst, zählt ihr Eigenmietwert bis Ende 2028 für die Satzbestimmung. Der Bundesrat hat am 1. April 2026 beschlossen, die Abschaffung des Eigenmietwerts auf den 1. Januar 2029 in Kraft zu setzen. Wie Kantone ausländische Ferienwohnungen danach behandeln, zeigen die Ausführungsbestimmungen.

Bis Ende 2028
Eigenmietwert für den Satz
Ab 2029
Eigenmietwert abgeschafft

In der Erklärung

Was Sie im Kanton angeben.

Die Formulare unterscheiden sich je nach Kanton, die verlangten Angaben sind ähnlich.

  1. Liegenschaft aufführen

    Führen Sie die Wohnung mit Adresse, Erwerbsjahr, Wert und Ertrag im Liegenschaftenverzeichnis auf, gekennzeichnet als ausländische Liegenschaft. Beträge in Dollar oder Lari rechnen Sie nach den Vorgaben Ihres Kantons in Franken um.

  2. Ertrag nach Schweizer Regeln

    Für die Satzbestimmung zählt der Nettoertrag nach Schweizer Recht, also Miete abzüglich Unterhaltskosten. Ein Verlust aus der Wohnung wird nicht von Ihrem Schweizer Einkommen abgezogen, zählt aber für den Satz (Art. 6 Abs. 3 DBG).

  3. Schuldzinsen belegen

    Die Steuerverwaltung verteilt Schulden und Zinsen nach dem Verhältnis Ihrer Vermögenswerte. Halten Sie Belege zu Kaufpreis, Wert und Finanzierung der Wohnung bereit.

  4. Verkauf

    Einen Gewinn aus dem Verkauf der Wohnung besteuert die Schweiz nicht, weil das ausländische Grundstück ausgenommen ist. Georgien darf ihn besteuern; nach mehr als zwei Jahren Besitz ist er dort steuerfrei.

  5. Kantonale Unterschiede

    Tarife, Bewertung ausländischer Liegenschaften, Formulare sowie Erbschafts- und Schenkungssteuern regeln die Kantone. Fragen Sie Ihre kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberaterin.

Häufige Fragen

Fragen zu Steuern in der Schweiz.

Steuerpflicht, Satzbestimmung, Schuldzinsen, Eigenmietwert und Abkommen.

Muss ich eine Wohnung in Georgien in der Schweiz versteuern?

Nicht direkt. Ausländische Grundstücke sind von der Schweizer Steuerpflicht ausgenommen. Ertrag und Wert zählen aber für den Steuersatz, deshalb gehört die Wohnung in die Steuererklärung.

Was bedeutet Satzbestimmung?

Die Steuer auf Ihr Schweizer Einkommen wird zu dem Satz berechnet, der für Ihr gesamtes weltweites Einkommen gälte. Die Wohnung in Georgien wird selbst nicht besteuert, hebt aber den Satz. Bei der Vermögenssteuer funktioniert es gleich.

Kann ich meine Hypothekarzinsen weiter voll abziehen?

Nicht unbedingt. Schulden und Schuldzinsen werden nach dem Verhältnis Ihrer Vermögenswerte auf die Schweiz und Georgien verteilt. Der Anteil, der auf Georgien entfällt, mindert Ihr Schweizer Einkommen nicht.

Was ändert die Abschaffung des Eigenmietwerts?

Der Bundesrat setzt die Reform auf den 1. Januar 2029 in Kraft. Dann entfällt der Eigenmietwert auf selbst genutztes Wohneigentum, und die damit verbundenen Abzüge werden eingeschränkt. Was das für ausländische Wohnungen im Detail heißt, regeln Bund und Kantone in der Umsetzung.

Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Georgien?

Ja, vom 15. Juni 2010, in Kraft seit 7. Juli 2011 (SR 0.672.936.01). Georgien darf Ertrag, Gewinn und Vermögen der Wohnung besteuern, die Schweiz stellt sie frei und wendet den Satzvorbehalt an.

Zuletzt geprüft am 2. November 2026. Quellen: Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), Art. 6 und 7 (fedlex.admin.ch), Abkommen zwischen der Schweiz und Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vom 15. Juni 2010, SR 0.672.936.01, Art. 6, 13, 22 und 23 (fedlex.admin.ch), Eidgenössische Steuerverwaltung (estv.admin.ch): DBA Georgien; Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung, Eidgenössische Steuerverwaltung (estv.admin.ch), Medienmitteilung vom 1. April 2026: Bundesrat setzt Abschaffung des Eigenmietwerts auf 1. Januar 2029 in Kraft, Kantonales Steueramt Zürich, Zürcher Steuerbuch Nr. 5.3: Internationale Steuerausscheidung bei Grundstücken (zh.ch). Dieser Ratgeber ist keine Rechts- oder Steuerberatung.

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