Wie hoch sind die Kaufnebenkosten in Bulgarien?
Die Grunderwerbsteuer liegt je nach Gemeinde zwischen 0,1 und 3 %. Dazu kommen Notar- und Registergebühren sowie oft ein Anwalt. In Georgien fällt keine Grunderwerbsteuer an, Pflicht ist nur die Eintragung ab 150 GEL.
Seit wann hat Bulgarien den Euro?
Seit dem 1. Januar 2026. Der Umrechnungskurs wurde auf 1,95583 Lew für einen Euro festgelegt.
Darf ich als Nicht-EU-Bürger in Bulgarien ein Haus mit Grundstück kaufen?
Direkt in der Regel nicht, denn die Verfassung erlaubt Ausländern Landbesitz nur nach EU-Recht oder einem Staatsvertrag. Eine Wohnung können Sie kaufen. Für ein Haus mit Grundstück gründen viele Käufer eine Gesellschaft in Bulgarien.
Wie werden Mieteinnahmen in beiden Ländern besteuert?
Bulgarien erhebt 10 % Einkommensteuer, nachdem pauschal 10 % der Miete als Kosten abgezogen sind. Georgien erhebt bei Privatpersonen 5 % auf die Bruttomiete aus Wohnraum. Steuern im Heimatland können dazukommen.
Bekomme ich in Bulgarien eine Aufenthaltserlaubnis über eine Wohnung?
EU-Bürger brauchen keinen Titel und melden sich bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten an. Für Bürger anderer Staaten regelt das bulgarische Ausländergesetz, aus welchen Gründen ein Aufenthalt erlaubt wird. Ob Ihr Fall darunter fällt, beantwortet die Direktion Migration des Innenministeriums (mvr.bg). Georgien erteilt eine befristete Aufenthaltserlaubnis ab 150.000 US-Dollar Immobilienwert.
Zuletzt geprüft am 2. November 2026. Quellen: Europäische Zentralbank (ecb.europa.eu): Bulgarien im Euroraum seit 1. Januar 2026, Bulgarien: Gesetz über die örtlichen Steuern und Gebühren, Art. 46 und 47; Notargesetz mit Gebührenordnung, Verfassung der Republik Bulgarien, Art. 22 (parliament.bg), Bulgarien: Gesetz über die Einkommensteuer natürlicher Personen, Art. 31; Nationale Agentur für Einnahmen (nap.bg), Innenministerium Bulgariens, Direktion Migration (mvr.bg): Aufenthalt für Ausländer, National Agency of Public Registry (napr.gov.ge): Gebühren und Fristen, Steuergesetzbuch Georgiens (matsne.gov.ge). Dieser Ratgeber ist keine Rechts- oder Steuerberatung.